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Die Hochzeit im Ausland

Hochzeit im Ausland

Wer sich dazu entschließt, den Bund fürs Leben nicht in Deutschland einzugehen, sondern in einem anderen Land, muss dabei meistens viele gesetzliche Bestimmungen und Besonderheiten beachten.

Die erste Frage, die sich bei vielen Ländern außerhalb der EU stellt, ist die nach dem Visum. Deutschland hat mit vielen Ländern ein Abkommen, das das Einreisen mit Reisepass, ohne Visum erlaubt, aber es gibt auch viele, für die ein Visum nötig ist. Darunter sind auch beliebte Hochzeitsziele wie die USA. Wichtig ist es, auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu achten, da meistens eine Gültigkeitsdauer über das Einreisedatum hinaus benötigt wird. Informationen zu den Einreisebestimmungen aller Länder findet man im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

Das Visum oder der Reisepass berechtigen nur zur Einreise in das jeweilige Land. Im Vorfeld muss auch noch geklärt werden, welche Unterlagen für die Hochzeit notwendig sind, und wann und wo diese eingereicht werden müssen. Für alle Länder gilt, dass ein gültiger Ausweis und die Geburtsurkunde vorzulegen sind; oftmals werden aber noch andere Dokumente verlangt. In vielen Ländern wird für die Hochzeit eine Heiratsfähigkeitsbescheinigung verlangt. Diese sagt aus, dass für die betreffende Person keine Hinderungsgründe für eine Heirat vorliegen; vor allem wird damit bescheinigt, dass die Person nicht verheiratet ist. Falls jemand schon verheiratet war, es aber nicht mehr ist, so wird darüber auch ein Nachweis verlangt, also bei Verwitweten die Sterbeurkunde, oder bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.

Zu Beachten ist auch die Form, in der die verlangten Unterlagen vorzulegen sind: In den meisten Ländern wird eine beglaubigte Übersetzung zumindest der Geburtsurkunde, meist auch der anderen Dokumente, benötigt. Bedenken muss man hierbei, dass dafür zum einen Kosten anfallen, zum anderen eine Übersetzung Zeit braucht.
Um einen passenden Übersetzer zu finden, kann man sich an das Branchenbuch, oder an das Amtsgericht wenden, die Amtsgerichte verfügen über Listen mit beglaubigten Übersetzern.

Neben den rechtlichen Fragen gibt es noch andere landesspezifische Besonderheiten, auf die hingewiesen werden soll: Erkundigen sollte man sich zB nach kulturellen oder klimatischen Umständen, die überraschen können. Beispielsweise ist in der Karibik, wenn bei uns Winter ist, gerade Hurricane-Saison. Von winterlichen Karibikhochzeiten ist daher abzusehen.