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Trauzeugen

Unterschrift im Standesamt

In Deutschland waren Trauzeugen bis 1998 für eine Hochzeit verpflichtend. Seit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts von 1998 sind Trauzeugen aber nicht mehr zwingend erforderlich. Sowohl am Standesamt, als auch bei protestantischen Trauungen können auf Wunsch aber Trauzeugen anwesend sein. Einzig für Hochzeiten nach katholischem Kirchenrecht müssen zwei Trauzeugen anwesend sein.
In anderen Ländern gibt es aber noch Trauzeugenpflicht, so zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich.

Wenn das Brautpaar sich Trauzeugen wünscht, so hat das heute bloß symbolischen Charakter. Für die auserwählten Personen gilt es als besonderer Beweis des Vertrauens, meistens werden deshalb auch alte und besondere Freunde oder nahestehende Verwandte und Familienmitglieder ausgewählt. Die Aufgaben eines Trauzeugen beinhalten hauptsächlich, während der Trauungszeremonie selbst anwesend zu sein, und die Ringe bereit zu halten. Nach der Trauung unterschreiben beide Trauzeugen die Hochzeitsurkunde, das ist auch ihre einzige juristische Verpflichtung. Vielfach ist es üblich, dass Trauzeugen den Polterabend oder Junggesellenabschied organisieren, und bei der Organisation der Feierlichkeiten helfen. Bei der Feier sprechen sie oftmals einen Toast auf das Brautpaar.

Die besondere Position der Trauzeugen zeigt sich auch dadurch, dass sie bei der Zeremonie neben dem Brautpaar sitzen dürfen, und auch bei der Feier meist einen Ehrenplatz am Brauttisch haben.
Zum Dank laden die frisch Vermählten ihre Zeugen normalerweise zu einem guten Essen ein, und auch später sind diese wichtige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen.