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Die Geschichte von Hochzeit und Ehe

Geschichte von Hochzeit und Ehe

Heute verbindet man mit einer Hochzeit und der Ehe die Vorstellung von ewiger Liebe und Treue – aber das war nicht immer so.

Seinen Ursprung hat das Wort „Heirat“ im Germanischen. Hier bedeutet „Hiwa“ so viel wie „gemeinsamer Hausstand“. Dieses entwickelte sich zum altdeutschen Wort „Ewe“, was sich ungefähr mit „Gesetz“ übersetzen lässt. Daraus wird schon ersichtlich, dass in früheren Zeiten eine Heirat einfach eine Gemeinschaft war, die nach gewissen, festgelegten Prinzipien funktionierte. Dabei war die Hochzeit das Ritual, mit dem ebendiese Gemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann besiegelt wurde. Es war also eine „Ewe“ eine rationale Angelegenheit, die meistens nicht viel mit Liebe zu tun hatte. Das hielt sich so bis ins 18 Jahrhundert hinein. Erst mit der Entwicklung eines Bürgertums begannen Vorstellungen von Liebe, Treue und Romantik Einfluss zu nehmen.

Auch die Anzahl der Partner hat sich mit der Zeit verändert. Zu Urzeiten war die ungeregelte und freie Wahl der Partner üblich, woraus sich mit der Zivilisierung zuerst Gruppenehen, später dann die Polygamie entwickelten. Diese kommt auch heute noch in manchen Ländern der Erde vor.
Schon im Mittelalter entwickelte sich diese zu der heute in fast allen Teilen der Welt üblichen Monogamie, oder Einehe. Entstanden ist diese hauptsächlich zum Schutz und der sozialen Absicherung der Frauen. Diese traten aus dem Kreis der eigenen Familie heraus, und wechselten mit allen Rechten und Pflichten in die Familie Ihres neuen Mannes. Damals war, wie schon erwähnt, Liebesheirat nicht bekannt, die Partnerschaften wurden meistens von den Familien aus wirtschaftlichen, bei wichtigen Personen auch politischen, Gründen beschlossen.

Die Bedeutung der Kirche wuchs seit ihrem Bestehen, und im frühen 13. Jahrhundert war diese so groß, dass Ehen ausschließlich von Priestern geschlossen werden durften. Dies wurde erst wieder durch die protestantischen Bewegungen seit Martin Luther wieder aufgebrochen. Im Zuge der Reformation wurden Kirche und Staat getrennt, daher gilt den Katholiken die Ehe als Sakramant, den Protestanten aber nicht. Das drückt sich dadurch aus, dass bei protestantischen Ehen vor einem Priester zwei weltliche Trauzeugen anwesend sein mussten.
Die förmliche Zivilehe wurde kurz vor 1800 in Frankreich eingeführt, dabei war es Priestern erst nach der zivilen Heirat erlaubt, ihren Segen zu geben. In Deutschland wurde die Zivilehe im Jahr 1848 eingeführt, auch dabei waren Trauzeugen Pflicht. Seit 1998 gilt diese Regelung nicht mehr, Trauzeugen und Aufgebot sind seither optional.